HAGL-CONSULTING
GEORG D. HAGL - Datenschutzbeauftragter
 

Viele Unternehmen, Praxen, Kanzleien usw. sind sich unsicher im Umgang mit dem Thema Datenschutz. Dabei ist die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unabhängig von der Betriebsgröße. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht (§ 4f BDSG). Die betriebsinterne Bestellung bereitet aber neben Kosten- und Kapazitätsgründen oftmals Probleme im Hinblick auf Interessenkonflikte.

Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften werden mit Bußgeldern bis zu 300.000,00 Euro und sogar mit Freiheitsstrafen geahndet. Der zuständige Geschäftsführer/Vorstand/Inhaber haftet hier persönlich.

Wir unterstützen und beraten Sie in allen datenschutzrelevanten Fragen bis hin zur Mandatsübernahme als externer Datenschutzbeauftragter. Wir verfügen natürlich über die erforderliche Fachkunde, die das Bundesdatenschutzgesetz verlangt. 

Unter dem Menüpunkt "Beratungs- und Serviceleistungen" können Sie einen Auszug unserer Tätigkeitsbereiche ersehen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach völlig unverbindlich.

  

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