HAGL-CONSULTING
GEORG D. HAGL - Datenschutzbeauftragter
 
Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind dabei unabdingbar:
Rechtliche Kenntnisse
Technische Kenntnisse
Organisatorische Kenntnisse
Pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten
Organisatorische Fähigkeiten
Unsere Qualifikationen:

Ausbildung und Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten (geprüft an der TÜV-SÜD-Akademie)

→ Kompetenz durch langjährige Erfahrung in der IT-Projektarbeit und im Produktmanagement

→ bankbetriebswirtschaftliche Ausbildung

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