Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind dabei unabdingbar:
► Rechtliche Kenntnisse
► Technische Kenntnisse
► Organisatorische Kenntnisse
► Pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten
► Organisatorische Fähigkeiten
Unsere Qualifikationen:
→ Ausbildung und Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten (geprüft an der TÜV-SÜD-Akademie)
→ Kompetenz durch langjährige Erfahrung in der IT-Projektarbeit und im Produktmanagement
→ bankbetriebswirtschaftliche Ausbildung
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