Bei Übernahme eines Datenschutzmandats steht i.d.R. zu Beginn eine Analysephase, in der die bereits vorhandenen Datenschutzmaßnahmen untersucht werden. Der Aufwand für diese Phase orientiert sich an der Ausprägung des bislang praktizierten Datenschutzes. Daraus resultiert ein Datenschutzbericht mit Maßnahmenempfehlungen.
<<< Siehe hierzu auch den Menüpunkt "Datenschutzprojekte"
Die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragter umfasst im Weiteren folgende Leistungen (u.a.):
► fachgerechte Beratung und Betreuung (der ext. DSB steht sowohl der Geschäftsführung als auch Mitarbeitern bei Datenschutzproblemen zur Verfügung)
► unabhängige Kontrollen
► zuverlässige Mitarbeiterinformationen
► Durchführung von Vorabkontrollen
► Verpflichtung auf das Datengeheimnis
► Erstellen einer Verfahrensübersicht
► Kontakt mit Aufsichtsbehörden oder Dritten im Sinne des BDSG
► Erstellung von Jahresberichten
<<< Siehe hierzu auch den Menüpunkt "Externer Datenschutzbeauftragter -> Vorteile" |